Statusverfahren DRV: Keine Vertretung durch Steuerberater

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 28. Dezember 2009 um 17:29

vor dem Sozialgericht, entschied das Sozialgericht Aachen (SG Aachen vom 27.11.2009 - S 6 R 217/08) - und das ist auch gut so. Wenn ein Steuerberater seinen Mandanten vor dem Sozialgericht vertreten muß, ist es vorher schon suboptimal gelaufen. Und dann sollte wenigstens ein entsprechend versierter Anwalt versuchen zu retten, was zu retten ist. Steuerberater trauen sich leider auch in sozialversicherungsrechtlichen weiter…

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Scheinselbständigkeit: Statusfeststellung, Künstlersozialkasse und Steuerberaterhaftung

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 11. August 2009 um 10:29

Die Statusfeststellung von vermeintlich Selbständigen, eines freien Mitarbeiters, Ein-Mann-Unternehmers oder einer Honorarkraft ist eine heikle Angelegenheit, mit der sich Steuerberater leider nicht gut auskennen. Die Statusfestellung betrifft die Frage, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt oder eine abhängige Beschäftigung, was im Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht leider unterschiedliche Antworten nach sich ziehen kann.

Immer wieder beklagen sich Selbständige und Unternehmer, die einen Bescheid über die Statusfeststellung von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben, dass ihr Steuerberater sie nicht auf die Risiken hingewiesen habe. Ein klarer Haftungsfall. Wenn ein Steuerberater Hinweise hat, dass weiter…

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