Tarifeinheit: Rechtsprechungsänderung durch das Bundesarbeitsgericht?
Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 27.01.2010 - 4 AZR 549/08 (A) -) beabsichtigt, den bisher vom BAG hochgehaltenen, aber umstrittenen Grundsatz der Tarifeinheit zu kippen. Nach diesem - im Tarifvertragsgesetz nicht ausdrücklich normierten - Prinzip soll in einem Betrieb für einen bestimmten Regelungsgegenstand stets nur ein Tarifvertrag (”Ein Betrieb, ein Tarifvertrag”) zur Anwendung kommen. Das BAG leitete bisher den Grundsatz der Tarifeinheit aus den übergeordneten Prinzipien der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ab und gab diesen den Vorrang vor der Tarifautonomie. Durch die Tarifeinheit wurden nicht nur Fälle der Tarifkonkurrenz, sondern auch solche der Tarifpluralität dahin gelöst, dass in einem Betrieb nur der speziellere von mehreren Tarifverträgen zur Anwendung kommt. Beim Bahnstreik haben Gerichte den Streiks der GdL dieses Prinzip entgegengehalten und damit die Streiks der Lokführergewerkschaft verboten. Das war zwar auch falsch, denn weiter…
BAG, Streikrecht, Tarifautonomie, Tarifeinheit, Tarifvertragsgesetz
