Diskriminieren Altersstufen im Tarifvertrag (z.B. BAT, TVÖD, TV-L) Jüngere?

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 30. Mai 2010 um 22:36

Verschiedene Arbeitsgerichte meinen, dass Altersstufen im Tarifvertrag jüngere Beschäftigte benachteiligen. In der Tat spricht viel dafür, dass Altersstufen / Lebensaltersstufen und Differenzierungen nach der Betriebszugehörigkeit eine Altersdiskriminierung darstellen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht mit mehreren Beschlüssen vom 20.05.2010 (Aktenzeichen  6 AZR 319/09 (A) und 6 AZR 148/09 (A)) zu Lebensaltersstufen nach BAT und Entgeltsstufen nach § 16 TVÖD /TV-L diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der EuGH hatte bereits vor kurzem weiter…

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TVÖD Tarifergebnis: Schlichtung öffentlicher Dienst 2010

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 1. März 2010 um 20:40

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich im Tarifkonflikt 2010 um den TVÖD geeinigt. Das Tarifergebnis der Tarifrunde 2010 betrifft 1.900.000 Beschäftigte in den Kommunen (TVÖD BT-K) und 149.000 Beschäftigte im Bund (TVÖD BT-B).

Die Schlichtungskommission unter Vorsitz der Schlichter Schmalstieg und Milbradt  hatte die Empfehlung zu einer Einigung abgegeben. Der Schlichterspruch im Einzelnen: weiter…

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27.11.2009: Morgen gibt es Weihnachtsgeld?!

Abgelegt unter: Weihnachtsgeldrecht.de — RA Felser am 26. November 2009 um 13:53

Am 27.11.2009 haben die meisten das Weihnachtsgeld für das Jahr 2009 auf dem Konto. Meistens wird es nämlich mit dem Novembergehalt abgerechnet, schließlich wollen die Arbeitnehmer es ja vor Weihnachten haben und nicht vor Sylvester. Das Novembergehalt ist meistens (je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag) am Ende des Monats November fällig, freundliche Arbeitgeber überweisen überpünktlich so, dass es vor dem Monatsletzten auf dem Bankkonto eingeht. Freitag, der 27.11.2009 ist der vorletzte Arbeitstag in diesem November. Auch im öffentlichen Dienst weiter…

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Bluttest: Medien einen Bär aufgebunden - Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 19. November 2009 um 18:49

Den Medien mit einer gezielten Desinformation einen Bären aufgebunden? Der Vergleich mit dem öffentlichen Dienst bei den illegalen Einstellungsuntersuchungen in der Privatwirtschaft mit Blutentnahme “hinkt” nämlich. Denn Arbeitnehmer sind nun einmal keine Beamten und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

In der Diskussion, die leider in der Presse sehr oberflächlich und mit ständigen flachen Wiederholungen statt zunehmender Verdichtung geführt wird, weisen manche Unternehmen darauf hin, dass der öffentliche Dienst, der ja besonders an Recht und Gesetz gebunden sei, diese Bluttests doch auch mache. Was solle also so schlimm daran sein.

Diese angebliche Praxis des öffentlichen Dienstes ist aber nur für die Einstellungsuntersuchungen von Beamten ohne weiteres zutreffend. Nur dort werden vergleichbar ausgiebige Einstellungsuntersuchungen und regelmäßig auch Bluttests vorgenommen. Bei Beamten ist die Rechtslage allerdings auch eine ganz andere als bei Arbeitnehmern. Beamte können nämlich von Gesetzes wegen bei Übergewicht (bei einem Body Mass Index (BMI) von mehr als 30), Skoliose oder schon wegen Hormonschwankungen eines Transsexuellen als ungeeignet abgelehnt werden. Im Beamtenrecht geht es - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - bei der gesundheitlichen Eignungsprüfung nämlich nicht nur um die aktuelle Eignung für den vorgesehenen Dienstposten, sondern viel weitergehend darum, ob „ausgeschlossen werden kann, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit führen können.“, so die Gerichte.  An der gesundheitlichen Eignung eines Beamten fehlt es bereits dann, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 -, DVBl. 1993, 953; zuletzt Oberverwaltungsgericht NRW vom 12.03.2008  - Aktenzeichen 6 A 4819/05: Diabetes Mellitus schliesst Verbeamtung aus).

„Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung bedarf es daher einer Prognose dahingehend, ob tatsächliche Anhaltspunkte die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nahe legen. Eine solche Prognose wird zwar naturgemäß am individuellen Gesundheitszustand des Bewerbers anknüpfen müssen, wie er sich gegenwärtig und in der Vergangenheit dargestellt hat, kann aber zudem auch den Rückgriff auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungswerte erfordern.“ So das Oberverwaltungsgericht NRW vom 12.03.2008  - Aktenzeichen 6 A 4819/05.

Bei behinderten Bewerbern auf eine Beamtenstelle soll auch die Berücksichtigung zu erwartender Krankheitszeiten bei der Eignung im Rahmen der Einstellung zum Nachteil des Bewerbers zulässig sein (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht vom 26.09.2008 Aktenzeichen 1 Bf 19/08). Hintergrund ist, dass der Steuerzahler für vorzeitig pensionierte Beamte aufkommen muss - ohne Gegenleistung.

Der Vergleich mit dem öffentlichen Dienst (”die tuns doch auch”) erinnert aber selbst bei den Tarifangestellten an den Ruf des erwischten Diebes: “Haltet den Dieb”.

Allerdings gibt es auch hier einen entscheidenden Unterschied zu Daimler: die Einstellungsuntersuchung ist im öffentlichen Dienst in Berlin und Hessen nämlich tariflich vorgeschrieben. Deswegen ist es auch ganz schön clever, dass in die Presse der Hinweis auf Berlin lanciert wurde. Denn nur in Berlin weiter…

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Oldenburg: Rechtsanwalt mit Erfahrung im TVÖD gesucht

Abgelegt unter: Anwaltssuche — RA Felser am 23. Juli 2009 um 12:52

Für einen Mandanten, der eine Onlineberatung zu seiner Eingruppierung nach dem TVÖD (Eingruppierung) hat beraten lassen, suchen wir eine versierten Anwältin / einen versierten Anwalt in Oldenburg für die jetzt anstehende Eingruppierungsklage vor dem Arbeitsgericht. Das Rechtsgutachten weiter…

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Befristungen im öffentlichen Dienst (TVÖD, TV-L)

Abgelegt unter: Befristung.de — RA Felser am 14. Juni 2009 um 23:40

SR 2y gilt nicht mehr. Stattdessen ist nunmehr § 30 TVÖD bzw. § 30 TV-L für befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst maßgeblich. Allerdings sind die Regelungen der SR 2y inhaltlich in  § 30 Absatz 2 - 5 TVöD aufgenommen worden. Die Tarifvertragsparteien haben allerdings ein redaktionelles Versehen bereinigt, was im Internet meistens noch nicht eingepflegt ist: In § 30 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der ursprünglichen Fassung wird auf die „in den Absätzen 2 bis 4 geregelten Besonderheiten“ verwiesen. Jetzt bezieht sich der Verweis auch auf weiter…

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§ 34 TVÖD und TV-L: Kündigungsfrist für den öffentlichen Dienst

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Felser am 22. September 2008 um 12:39

Im öffentlichen Dienst gibt es - im Regelfall - eine längere Kündigungsfrist als bei der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Nach wie vor gibt es hier (in § 34 TVÖD bzw. § 34 TV-L) nämlich eine Kündigungsfrist zum Quartalsende und nicht wie im Gesetz zum Monatsende. Probleme bereitet die weiter…

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TV-L: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 23. August 2008 um 19:33

Der TV-L, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter abgelöst. Den Text weiter…

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TVÖD Grundschulung: OVG NRW vom 16.04.2008 - 1 A 4630/06.PVB

Abgelegt unter: Personalvertretungsgesetz.de — RA Felser am 7. August 2008 um 20:05

Wie bereits berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht NRW zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) festgestellt (OVG NRW, Beschluß vom 16.04.2008 - 1 A 4630/06.PVB), dass eine fünftägige Personalratsschulung beim DGB Bildungswerk NRW zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) als Grundschulung anzusehen ist. Den von unserer Kanzlei erstrittenen Grundsatzbeschluß finden Sie hier im Volltext: weiter…

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Funktionsvorbehalt: Stellenausschreibung nur für Beamte

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 23. Juli 2008 um 10:34

oder der Deal im Arbeitsrecht. Manchmal kann man nur auf Umwegen das Ziel des Mandanten erreichen. Gestern suchte mich ein Mandant auf, der seit vier Jahren einen erkrankten Kollegen auf einer höher bewerteten Stelle vertreten hatte - ohne die üblicherweise dafür gezahlte persönliche Zulage nach § 14 TVÖD erhalten zu haben. Diese Zulage kann man allerdings auch nicht allein deswegen verlangen, weil die Stelle bisher höher bewertet war. Erforderlich ist, dass weiter…

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