Toyota Motorsport GmbH: Sozialzusage mit Faktor 1,2 +

Abgelegt unter: Abfindung.com — RA Felser am 30. November 2009 um 10:19

Bei Toyota Motorsport gibt es keinen Betriebsrat, deshalb gibt es auch keinen Sozialplan bei den aktuellen betriebsbedingten Kündigungen. Denn nach §§ 111, 112a BetrVG setzt dieser die Existenz eines Betriebsrats voraus. Toyota Motorsport in Köln-Marsdorf zahlt bei der Massenentlassung allerdings auf der Basis einer Sozialzusage (social compensation  commitment) vergleichsweise hohe Abfindungen. Die Höhe der Abfindungen liegt zwischen weiter…

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