Kosten (Streitwert) für ein Anfrageverfahren bei GmbH-Geschäftsführer

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 29. Juli 2010 um 17:43

Die Kosten für die Beratung bzw. Vertretung in einem Anfrageverfahren zur Klärung der Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers können sehr unterschiedlich ausfallen. Am teuersten ist bekanntlich die schlechte Beratung. Am zweitteuersten die überteuerte Beratung. Ein Lehrbuchfall ist die aktuelle Entscheidung des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Honorarrechnung einer Unternehmensberatung für die Beratung bzgl. eines Anfrageverfahrens. In dieser Entscheidung hatte eine Unternehmensberatung fast 12.000 Euro für die Beratung beim Anfrageverfahren verlangt und erhalten. An dieser Stelle soll nicht diskutiert werden, ob eine Unternehmensberatung überhaupt eine solche Beratung weiter…

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