EuGH: Beamte können bei Resturlaub vor Zurruhesetzung Urlaubsabgeltung wie Arbeitnehmer verlangen

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Felser am 13. November 2011 um 22:53

Beamte sind dank einem gerade erst veröffentlichtem aktuellen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus April 2011 dem Anspruch auf finanziellen Ausgleich von Resturlaub (Urlaubsabgeltung) bei langer Erkrankung (Dienstunfähigkeit) und nahtloser Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit einen großen Schritt näher gekommen. Bisher weigerten sich die Dienstherren (und -frauen), die Rechtsprechung des EuGH zur Urlaubsabgeltung von Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit vor der Verrentung auf Beamte zu übertragen. Fast alle Verwaltungsgerichte in Deutschland haben sich dieser restriktiven Auslegung der EU-Richtlinie angeschlossen und die Ansprüche auf Urlaubsabgeltung - leider teilweise rechtskräftig - verneint.

Gegen eine Urlaubsabgeltung hatten u.a. entschieden: weiter…

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Urlaubsabgeltung für Resturlaub auch für Beamte und DO-Angestellte: Resturlaub aus 2007 verjährt am 31.12.2010

Abgelegt unter: Urlaubsrecht.de — RA Felser am 22. Dezember 2010 um 10:15

Ja, sagt jetzt auch das Landesarbeitsgericht in München (LAG München vom 16.06.2010 Aktenzeichen 5 Sa 1079/09) und gab damit einem Dienstordnungsangestellten Recht, der seinen Urlaub vor seinem Ausscheiden wegen Krankheit nicht mehr nehmen konnte und deshalb Abgeltung des Urlaub s nach § 7 Abs. 4 BUrlG verlangte. Dieser Anspruch ergebe sich aus einer richtlinienkonformen Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes. Danach stehe auch Dienstordnungsangestellten, die arbeitsrechtlich wie Beamte behandelt werden und demnach eigentlich nicht dem BUrlG unterfallen, sondern den beamtenrechtlichen Urlaubsvorschriften, ein Urlaubsabgeltungsanspruch zu. Allerdings weiter…

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Resturlaub für Beamte bei Dienstunfähigkeit

Abgelegt unter: Urlaubsrecht.de — RA Felser am 8. Juli 2010 um 09:59

Wenn Beamte richtig krank werden, dann droht schnell auch die Entlassung oder Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit. Wegen der durchgehenden Dienstunfähigkeit bleibt der Urlaub stehen und - verfällt. So glauben es jedenfalls die Dienstherren und wohl auch die meisten Verwaltungsgerichte hierzulande. Allerdings würde ich darauf wetten, dass der EuGH das anders sieht, und dieses Gericht hat wohl auch die entscheidende Kompetenz in dieser Frage, denn es geht nicht um Landesbeamtengesetze und UrlVO, sondern um eine EU-Richtlinie. Die meisten Länder haben schon erste Konsequenzen gezogen und lassen eine längere Übertragung in neuen Urlaubsverordnungen zu. Das kostet auch kein Geld. Bei der Frage aber, ob Beamte genauso wie andere Beschäftigte Urlaubsabgeltung bekommen, wenn sie den Urlaub nicht mehr nehmen können, schalten die Dienststellen auf stur. Zum Glück wird bald weiter…

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Urlaubsabgeltung für Beamte: VG Frankfurt legt dem EuGH vor

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Felser am 7. Juli 2010 um 15:02

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Beschluß vom 25.6.2010 - 9 K 836/10.F dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob auch Beamte Urlaubsabgeltung in Geld verlangen können, wenn sie wegen Krankheit (Dienstunfähigkeit) den Resturlaub vor der Pensionierun, häufig wegen Dienstunfähigkeit, nicht mehr nehmen können. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wendet sich in seinem Vorlagebeschluß gegen die Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz, nach der Beamte keinen Anspruch auf Abgeltung des Resturlaubs haben sollen. Das VG Frankfurt ist auch entgegen der Meinung des Bundesarbeitsgerichts der Ansicht, dass nicht nur der gesetzliche Mindesturlaub weiter…

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Urlaubsabgeltung gemäß EuGH-Urteil auch für Beamte?

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Willmann am 16. Juni 2010 um 12:13

Das Verwaltungsgericht Köln (Az: 3 K 8656/09) hatte sich heute mit der Frage zu befassen, ob nach dem EuGH - Urteil vom 20.01.2009 auch Beamten wegen Krankheit nicht genommener Urlaub abzugelten ist. Nach unserer Auffassung ist dies bei Beamten und den vergleichbaren Dienstordnungsangestellten der Fall. Der Anspruch ergibt sich unmittelbar aus der EU-Richtlinie. Folgerichtig hat das Arbeitsgericht Wuppertal weiter…

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Urlaub für Schwerbehinderte verfällt bei langer Arbeitsunfähigkeit nicht

Abgelegt unter: Urlaubsrecht.de — RA Felser am 10. April 2010 um 19:23

Eigentlich ist es keine Überraschung, aber trotzdem erfreulich: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.3.2010 entschieden, dass auch der Zusatzturlaub für behinderte Menschen während einer länger währenden Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt und ggf. am Ende des Arbeitsverhältnisses - wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann - in Geld abzugelten ist. Diese Frage ist nahezu tägliche Praxis und spielt bei vielen arbeitsrechtlichen Beratungen eine Rolle.  Gerade Schwerbehinderte leiden unter langen Arbeitsunfähigkeitszeiten und scheiden häufig - “betriebsbedingt” - angeschlagen aus..

Behinderte Menschen erhalten nach § 125 SGB IX einen Zusatzurlaub von einer Woche. Die Urlaubstage kommen also zum normalen Urlaub hinzu, der den schwerbehinderten Beschäftigten weiter…

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Beamte und Urlaubsabgeltung bzw. Urlaubsgewährung trotz Verfall

Abgelegt unter: Personalvertretungsgesetz.de — RA Felser am 1. Dezember 2009 um 13:53

Zu einem der aktuell interessanten Themen im Beamtenrecht gibt es Neuigkeiten: Die Frage, ob Resturlaub bei Beamten, die diesen wegen Dienstunfähigkeit nicht nehmen konnten, auch über die in den Erholungsurlaubsverordnungen genannten Zeitpunkt des Verfalls hinaus zu gewähren ist, ist seit der Entscheidung des OVG NW (im Eilverfahren vom 21.09.2009 Aktenzeichen 6 B 1236/09) kaum noch umstritten, während die Frage, ob ein Beamter auch Urlaubsabgeltung verlangen kann, wenn er den Urlaub wegen Ausscheiden aus dem Dienst gar nicht mehr nehmen kann, noch immer nicht höchstrichterlich geklärt ist.

Zur Frage, ob die Urteile des EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - RS 350/06 und 520/06, die einen entsprechenden Urlaubsabgeltungsanspruch vorsehen, überhaupt auf Beamte übertragbar ist, werden - wenn wundert dies - unterschiedliche Ansichten vertreten: weiter…

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Arbeitsgericht Wuppertal: Urlaubsabgeltung für langjährig erkrankten Dienstordnungsangestellten ?

Abgelegt unter: Urlaubsrecht.de — RA Felser am 20. November 2009 um 14:19

Das Arbeitsgericht Wuppertal hat am 19.11. 2009 dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 EGV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob DO-Angestellte auch als Arbeitnehmer im Sinne der Urlaubsrichtlinie anzusehen sind. Grund der Vorlage: Dann könnten auch langzeiterkrankte Dienstordnungsangestellte, die den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnten, Urlaubsabgeltung verlangen. Seit EuGH vom 20.01.2009 RS C-350/06 gilt das jedenfalls für Arbeitnehmer. Die Frage ist auch für Beamte interessant.

Die Vorlagefrage des Arbeitsgericht Wuppertal: weiter…

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VG Koblenz: Keine Urlaubsabgeltung für Beamte

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Felser am 14. September 2009 um 18:40

Ein Beamter kann anders als ein Arbeitnehmer keine finanzielle Abgeltung für Resturlaubstage verlangen, wenn er krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Ruhestand seinen Urlaub nicht nehmen konnte, so das Verwaltungsgericht Koblenz (VG Koblenz, Urteil vom 21.07.2009 - Aktenzeichen: 6 K 1253/08.KO). Das Urteil des EuGH weiter…

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Arbeitsgericht Offenbach: Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden nach dem 30.06.

Abgelegt unter: Urlaubsrecht.de — RA Felser am 22. Juni 2009 um 20:09

Arbeitnehmer mit einem befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag  können sich freuen: Das Arbeitsgericht Offenbach am Main entschied, dass auch Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht genommenen Jahresurlaubs haben. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaubsanspruch abzugelten, wenn weiter…

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