Wahlanfechtung der Personalratswahl bei SPD-Bundestagsfraktion gescheitert
Die Personalratswahl der Beschäftigten der Bundestagsfraktion der SPD ist von einem einzelnen Beschäftigten mit einem Wahlanfechtungsverfahren angegriffen worden. Zur Begründung berief der Mitarbeiter darauf, dass auf eine Fraktion im Deutschen Bundestag das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuwenden sei; es müsse also anstelle der Personalratswahl eine Betriebsratswahl durchgeführt werden. Der Antrag des Beschäftigte richtete sich auf die Feststellung der Nichtigkeit der Personalratswahl, also nicht nur auf die Anfechtbarkeit.
Die 72. Kammer des Verwaltungsgerichts befand jedoch, weiter…
Beschlußverfahren, Nichtigkeit, Personalratswahl, VG Berlin, Wahlanfechtung
