Verbeamtung: Aussagekraft des BMI für die gesundheitliche Eignung

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Felser am 7. Juni 2010 um 11:51

Eine Verbeamtung scheitert immer öfter daran, dass die Bewerber wegen Übergewicht abgelehnt werden. Auch Übernahmen in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit werden wegen zu hohem BMI (Body Maß Index) abgelehnt oder die Probezeit des Beamten verlängert. Dann ist Diät angesagt. Dabei wies im Jahre 1999 nur noch die Hälfte bis ein Drittel der Bevölkerung einen medizinisch gewünschten BMI weiter…

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Altersgrenze für Lehrer in NRW: Bezirksregierung lehnt Verbeamtung trotz BVerwG-Urteil ab

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Felser am 7. Dezember 2009 um 13:41

Das Bundesverwaltungsgericht hat bekanntlich im Februar 2009 entschieden, dass die Altersgrenze nach der Laufbahnverordnung in NRW rechtswidrig ist und die LVO für nichtig erklärt. Die daraufhin zahlreich gestellten Anträge auf Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern, die die Altersgrenze bereits überschritten hatten, lehnt die Bezirksregierung trotzdem in vielen Fällen ab. Begründung: weiter…

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BVerwG: Altersgrenze nach LVO NRW unwirksam

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Felser am 4. Mai 2009 um 14:19

Das Bundesverwaltungsgericht mit mehreren Urteilen vom 19.02.2009 die Altersgrenze für Beamte in NRW wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Regelungen in derr Laufbahnverordnung (LVO) gekippt. Der Volltext der Urteile liegt jetzt vor. In dem meist zitierten Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 C 18.07 hat das Bundesverwaltungsgericht zu den Folgen seiner Entscheidung Stellung bezogen: weiter…

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Altersgrenze für Lehrer fällt

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Felser am 21. Februar 2009 um 14:03

Meine Mandantin wird es freuen. Erst vor wenigen Wochen hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen, mit der ich für die Lehrerin die Altersgrenze für die Verbeamtung angegriffen hatte, weil nach unserer Ansicht  die Kindererziehungszeiten durch die Bezirksregierung unzureichend berücksichtigt wurden. In NRW kann man eine Verbeamtung im Schuldienst nur noch erreichen, wenn man die Altersgrenze des 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Ausnahmen u.a. für Kindeserziehungszeiten sieht die Laufbahnverordnung (LVO) vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Altersgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen nun in mehreren Verfahren gekippt (BVerwG, Urteil vom 19.02.2009 Aktenzeichen 2 C 18.07 u. a.) . Eine Höchstaltersgrenze von 35 Jahren weiter…

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OVG Rheinland - Pfalz: Wer zu alt wird, wird auch nicht mehr Beamter

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Willmann am 21. August 2007 um 17:29

Ein Referendarin in Rheinland - Pfalz wollte mit über 40 Lebensjahren noch Beamtin werden. Hierzu trug sie vor, dass bei Beginn des Referendariats die Altersgrenze für eine Verbeamtung als Lehrerin bei 45 Lebensjahren gelegen hatte. Nur war diese Altersgrenze während der Referendarzeit auf 40 Lebensjahre herabgesetzt worden. weiter…

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