Bagatellkündigung, mal nüchtern betrachtet

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Felser am 29. Dezember 2009 um 19:26

Vorweg: Ich bin selbst Arbeitgeber und werde auch nicht gerne beklaut. Trotzdem wird beim Thema Bagatellkündigung einiges schief dargestellt. Es geht nicht darum, dass ein Diebstahl oder eine Unterschlagung ungesühnt bleibt. Es geht vor allem darum, dass eine Bagatellkündigung nicht leichtfertig und aus anderen Gründen ausgesprochen wird. Eine Abmahnung führt schließlich auch dazu, dass jedenfalls die wiederholte Frikadelle zur dann berechtigten Kündigung führt. Das würde bei den meisten aktuellen Fällen wie Stromdiebstahl, Frikadelle, Maultasche, Brotaufstrich und anderen möglicherweise auf Missverständnissen beruhenden Zwischenfälle in längjährigen Arbeitsverhältnissen unter normalen Menschen auch völlig ausreichen. Die Volksseele ist so voreingenommen bei diesem Thema also gar nicht. Der aktuelle Aufreger zum Thema Bagatellkündigung ist aber das Interview von Frau Ingrid Schmidt, Ihres Zeichens die erste Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Wer von der hochangesehenen Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts beim öffentlich wie fachlich umstrittenen Thema “Bagatellkündigung” allerdings weibliche Milde und Scharfsinn erwartet hat, ist nach einem Interview in der Süddeutschen Zeitung gleich mehrfach enttäuscht. Nicht nur, dass Frau Schmidt wenig zimperlich weiter…

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Emmely und das BAG: Begründung der Revisionszulassung

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 10. August 2009 um 12:50

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt die Begründung für die Zulassung der Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Berliner Kassiererin “Emmely” veröffentlicht. Danach dürften alle Hoffnungen, das Bundesarbeitsgericht werden jetzt die Verdachtskündigung überdenken, zerplatzen. Das Bundesarbeitsgericht in der Begründung weiter…

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Arbeitsgericht Oberhausen: Kündigungsgrund Stromklau

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Felser am 3. August 2009 um 16:04

Ein schlimmer Fall mit unabsehbaren Folgen: Arbeitnehmer werden immer dreister am Arbeitsplatz. Wenn Brötchen aus Hunger gegessen werden oder Schollenfilets, dafür mag man noch Verständnis aufbringen in Zeiten des Mindestlohns. Jetzt hat ein Arbeitnehmer aber sein Handy im Betrieb aufgeladen, ohne den Strom dafür zu bezahlen (Wert: ca. 0,014 Cent, aber es geht hier ums Prinzip). Und mit dem so rechtwidrig sich angeeigneten Strom in seinem Handy auch noch den Arbeitsplatz mit der Handykamera fotografiert und so die Urheberrechte des Unternehmens verletzt. Also eine mit erhöhter krimineller Energie  von langer Hand vorbereitete Tat in mehreren Akten. Kein Wunder, dass der Arbeitgeber weiter…

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BAG: Revision im Fall Emmely zugelassen

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 28. Juli 2009 um 18:28

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Berliner Kassiererin “Emmely” hat das Bundesarbeitsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen. Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt wird sich nun mit der Frage befassen, ob die Arbeitsgerichte bei der Urteilsfindung das Verhalten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess berücksichtigen dürfen. Emmely war weiter…

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Fall Emmely: BAG entscheidet heute über Nichtzulassungsbeschwerde

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Felser am 28. Juli 2009 um 09:41

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute über die Nichtzulassungsbeschwerde der Berliner Kassiererin, die nach 31 Jahren im Unternehmen von Kaiser´s (Tengelmann) wegen zwei angeblich unterschlagener Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt worden war. Allerdings soll die Kassiererin auch Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Das ist deswegen interessant, weil die Verfassungsbeschwerde eigentlich die Erschöpfung des Rechtswegs voraussetzt. Allerdings weiter…

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Aldi Remscheid: Bagatelltrotzverdachtskündigung

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Felser am 18. April 2009 um 11:22

Aldi in Remscheid kündigt seine stellvertretenden Filialleiterin, der vorgeworfen wird, Damenbinden im Wert von 0,59 Cent nicht bezahlt zu haben, erneut mit einer sog. Trotzkündigung. So nennt man das unsportliche “Nachtreten” im Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsgericht Wuppertal hatte die erste Kündigung für unwirksam erklärt, weil aufgrund der besonderen Umstände eine Absicht, nicht zu zahlen, nicht nachzuweisen sei. Aldi Remscheid hat den Betriebsrat jetzt weiter…

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Arbeitsgericht Wuppertal: Verdachtskündigung wg. angeblichem Diebstahl von Damenbinden unwirksam

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Felser am 6. April 2009 um 08:01

Das Arbeitsgericht Wuppertal hat (ArbG Wuppertal vom 31.3.2009 - 4 Ca 3853/08) die fristlose Kündigung einer Verkäuferin eines Dicounters für rechtsunwirksam erklärt, der vorgeworfen wurde, ein Paket Binden im Wert von 0,59 € gestohlen zu haben.

Die seit 2001 bei dem Discounter beschäftigte Klägerin benötigte weiter…

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Kündigung wegen Verzehr eines Brötchen

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Felser am 5. März 2009 um 15:52

Kommt in Mode oder in Medien. Ein Bäckermeister der Bäckerei Westermann aus Bergkamen erhielt die fristlose Kündigung, weil er ein belegtes Brötchen seines “Brötchengebers” gegessen hat, berichtet der Kölner Stadtanzeiger (bzw. Der Westen). Der Mann mußte seinen Spind räumen und erhielt ein Hausverbot (die anderen Brötchen fürchten sich?). Strittig ist, ob weiter…

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Verdachtskündigung: Durchdachtes von Thüsing

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 3. März 2009 um 10:52

Nachdem die öffentliche Empörung im Fall Emmely abschwillt, liest man zunehmend differenziertes zum Thema Verdachtskündigung und/oder Kündigung wegen Diebstahls/Unterschlagung bei geringem Wert. Im Fall Emmely ist - wie immer in solchen Fällen - vor allem die Verhältnismäßigkeit kritisch, die aber die Gerichte bei der Interessenabwägung prüfen sollten. Diese zweite Prüfungsstation nach der Prüfung des Vorliegens eines an sich geeigneten Kündigungsgrundes wird aber meistens schlicht abgehakt. Eine lange Betriebszugehörigkeit wird dann auch schon mal in einen Malus umgemünzt, nach dem Motto, weiter…

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Kündigungsgrund: wer suchet der findet

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 2. März 2009 um 13:40

Der Fall Emmely und die beiden Kassenbons im Wert von 1,30 Euro zeigen deutlich: Der “gesuchte” Kündigungsgrund ist “in”. In unserer Anwaltspraxis stellen wir seit Beginn der Krise eine unerklärliche Zunahme der verhaltensbedingten Kündigungen fest. Hintergrund ist mit Sicherheit nicht, dass die Arbeitnehmer seit Beginn der Krise stärker als vorher über die Stränge schlagen. Grund dürfte vielmehr sein, dass Arbeitgeber die Gelegenheit nutzen, um sich auf diese Weise von unliebsamen Arbeitnehmern zu trennen. Die Rechtsprechung erleichtert dies: Da sowohl ein “gesuchter” Kündigungsgrund als auch eine “herausgreifende” Kündigung erlaubt sind, kann ein Arbeitgeber durch vermeintliche Großzügigkeit einen Betrieb sogar gezielt “kündigungsschutzfrei” machen. Die Zulässigkeit “herausgreifender” Kündigungen kann dabei als schlimmeres Unheil angesehen werden als weiter…

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