Betriebsratswahl anfechten - aber richtig…

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Labrow am 30. März 2010 um 18:45

Wie die Rheinische Post in der Ausgabe vom 30. März 2010 berichtet, wird nun auch bei der Rheinbahn AG in Düsseldorf die Wahl des Betriebsrats angefochten. Anfechtungsgrund soll hiernach sein, dass die Arbeitnehmer der Rheinbahn-Immobilien GmbH mitgewählt hätten.

Eine fehlerlose Betriebsratswahl ist die absolute Ausnahme. Die meisten Betriebsratswahlen bleiben aber unangefochten. Daher nehmen wir die Meldung der Rheinischen Post zum Anlass, im folgenden die Voraussetzungen für eine Anfechtung einer Betriebsratswahl kurz darzustellen: weiter…

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Anfechtung einer Betriebsratswahl

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 8. Februar 2010 um 23:08

Wer das Gefühl hat, bei der Betriebsratswahl wurde gemauschelt oder gar gepfuscht, der kann die Betriebsratswahl anfechten. Falsch, denn ein einzelner Arbeitnehmer ist gar nicht zur Wahlanfechtung berechtigt. Für eine Anfechtung der Betriebsratswahl müssen sich mindestens drei Arbeitnehmer zusammentun. Wahlberechtigte Arbeitnehmer wohlgemerkt. Oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft und natürlich der Arbeitgeber ficht die Betriebsratswahl an. Dabei muss in jedem Fall eine schnelle Entscheidung getroffen werden: Die Frist weiter…

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