Wahlausschreiben bei der Betriebsratswahl

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 17. März 2010 um 23:10

Nach der Wählerliste droht dem Wahlvorstand mit dem Wahlausschreiben die nächste Fehlerquelle bei der Betriebsratswahl. Ein häufiger Wahlmangel, der zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führt, ist die ungenügende Bekanntmachung der Wählerliste. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 WO erlässt der Wahlvorstand spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe ein Wahlausschreiben. Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WO eingeleitet. Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 WO ist ein Abdruck des Wahlausschreibens vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tag der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. In einem Betrieb mit vielen Betriebsstätten in Deutschland muss grundsätzlich in jeder Betriebsstätte ein Abdruck des Wahlausschreibens ausgehängt werden (§ 3 Abs. 4 Satz 2 WO-BetrVG). Andernfalls weiter…

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Wahlausschreiben bei der Betriebsratswahl

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 21. Januar 2010 um 17:57

Viele erfolgreiche Anfechtungen von Betriebsratswahlen beruhen auf Fehlern im Zusammenhang mit dem Wahlausschreiben. Häufig gerügt wird, dass das Wahlausschreiben nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgehängt wurde. Gerne bemängeln Anwälte in Wahlanfechtungsverfahren auch, dass das Wahlausschreiben nicht durchgängig ausgehängt war. Das Gegenteil ist für den Wahlvorstand nicht leicht nachzuweisen. Daher sollte weiter…

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Schnelle Betriebsratswahl

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 23. März 2009 um 10:08

Nicht jede zu schnelle Betriebsratswahl ist gleich nichtig. Und wer die Anfechtungsfrist nach § 19 BetrVG verpasst hat, kann nicht mehr die Unwirksamkeit geltend machen. Deshalb wird immer wieder versucht, eine Nichtigkeit im Wahlanfechtungsverfahren geltend zu machen. Diese ist aber nur ausnahmsweise erfolgreich, wenn so grobe Verstöße gegen das Wahlrecht offensichtlich sind, dass man nicht mehr von einer Wahl weiter…

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