Häusliches Arbeitszimmmer: Fiskus verliert beim Bundesverfassungsgericht
Lehrer, Rentner mit Nebenjob und andere auch zu Hause fleißige Arbeitnehmer dürfen sich freuen: Soeben hat das Bundesverfassungsgericht die 2007 verschlechterte gesetzliche Arbeitszimmerregelung gekippt und dem Fiskus die Leviten gelesen. Ab sofort dürfen Sie Ihr Arbeitszimmer auch dann wieder von den Steuern absetzen, wenn Sie nicht nur dort arbeiten. Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete.
Auf Vorlage des Finanzgerichts Münster kassierte das Verfassungsgericht jetzt die gesetzliche Neuregelung, die die Hürden für die steuerliche Absetzbarkeit deutlich höher gesetzt hatte. Absetzbar sind weiter…
Arbeitszimmer, Bundesverfassungsgericht, BVerfG, Einkommenssteuer, Werbungskosten
