BSG: Keine Sperrzeit bei Widerspruch gegen Betriebsübergang
Das BSG hat heute entschieden, dass der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang selbst nicht mit einer Sperrzeit bestraft werden darf und damit der Vorinstanz widersprochen (BSG, Urteil vom 8.7.2009 - B 11 AL 17/08 R). Arbeitnehmer, die sich nicht einfach mit einem Betrieb oder Betriebsteil verkaufen lassen wollen, bekommen zukünftig also Arbeitslosengeld vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an, wenn sie dem Betriebsübergang widersprochen haben.
Der Kläger, ein ehemaliger Angestellter des Medizin-Unternehmens weiter…
Aufhebungsvertrag, Betriebsübergang, BSG., Sperrzeit, Widerspruch
