Karneval 2010: Justiz NRW offline?

Abgelegt unter: Karnevalsrecht.de — RA Felser am 16. Februar 2010 um 10:10

Der Karneval geht auch nicht folgenlos an den Gerichten vorbei. Aber mal langsam: Rosenmontag ist bekanntlich nach Meinung der Gerichte ein ganz normaler Arbeitstag. Insbesondere Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollen sich nicht einmal auf eine betriebliche Übung zum arbeitsfreien Brauchtumstag berufen können. Das entschied kürzlich das selbst das der Karnevalsfeindlichkeit unverdächtige Arbeitsgericht Köln (Arbeitsgerichts Köln vom Az: 2 Ca 6269/09) wie schon das Landesarbeitsgericht Köln (Landesarbeitsgericht Köln Aktenzeichen: 11 Sa 238/03) - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. 9. 2002 Aktenzeichen 1 AZR 477/01).  Das scheint aber nicht für die technischen Einrichtungen der Gerichte in NRW zu gelten, einige scheinen Rosenmontag einfach arbeitsfrei genommen zu haben oder feierten im Gericht. Die Telefaxe eines am Rosenmontag von uns angefunkten Sozialgerichts und eines Arbeitsgerichts (übrigens nicht des Arbeitsgericht Köln) verweigerten schlicht die Annahme von Sendungen. Was stutzig macht: Die Telefaxanschlüsse “verkleideten” sich gewissermaßen als weiter…

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Hilfe, Post !!! Angst vor dem Briefkasten

Abgelegt unter: Aktuelles — RA Felser am 18. Juni 2008 um 18:41

Angst vor dem Briefkasten (Postphobie) entschuldigt keine Fristversäumung, das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (1 K 2525/07) und lehnte die Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist gegen einen Bescheid ab. Auch eine krankhafte, psychologisch behandelte Angst vor dem Briefkasten hilft weiter…

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Anstatt Wiedereinsetzung: Fristwahrend an ein anderes Gericht faxen

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 11. März 2008 um 23:18

Man kennt das schon. Immer dann, wenn es nach Dienstschluß eilt, ist das Telefax des Gerichts wieder nicht empfangsbereit. Ich will hier nicht verraten, welches Gericht es wieder war (es ist es öfter und viel öfter als alle anderen, das ist leider Realität). Das Gerät piept nicht, sondern benimmt sich auf Kontrollanruf wie ein freies Telefon. Leider will unser Faxgerät aber nicht telefonieren, sondern faxen …

Man sollte das fehlende Piepen des gerichtlichen Empfangsgeräts auch tunlichst überprüfen, denn wenn man sich nicht davon überzeugt hat, dass es das gerichtliche Empfangsgerät war, was piepst, nein spinnt, dann lag die Störung - natürlich - am einwandfrei funktionierenden Anwaltstelefax. Denn Gerichte machen bekanntlich keine Fehler. Gibt ja auch keine falschen Urteile, sondern weiter…

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