Bewerbung mit gefälschtem Zeugnis berechtigt Arbeitgeber auch nach Jahren zur Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Hartmann am 30. November 2006 um 11:14

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 13.10.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 5 Sa 25/06) entschieden, dass der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis auch nach über 8 Jahren wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn der Arbeitnehmer sich mit einem gefälschten Arbeitszeugnis beworben hat.

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