Bewerbung mit gefälschtem Zeugnis berechtigt Arbeitgeber auch nach Jahren zur Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 13.10.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 5 Sa 25/06) entschieden, dass der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis auch nach über 8 Jahren wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn der Arbeitnehmer sich mit einem gefälschten Arbeitszeugnis beworben hat.
Anfechtung, Arbeitsvertrag, LAG Baden-Württemberg, Zeugnis
