BSG Urteile zu arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit im Nebenjob

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 9. März 2010 um 08:34

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 02.03.2010, B 12 R 10/09 R) kann sich ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger nicht darauf berufen, er habe neben seiner selbstständigen Tätigkeit einen Hauptjob, so dass er nicht wirtschaftlich abhängig sei. Vielmehr kommt es für die Rentenversicherungspflicht nach § 2 Nr. 9 SGB VI nur darauf an, ob die beiden Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen (1. im wesentlichen ein Auftraggeber, 2. keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer). Geklagt hatte weiter…

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Handelsvertreter: selbständig, scheinselbständig oder arbeitnehmerähnlich?

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 10. Dezember 2009 um 14:27

Das Bundessozialgericht hat gerade erst entschieden, dass ein selbständiger Handelsvertreter im Rahmen der Regelung des arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit nach § 2 Nr. 9 SGB VI nicht um die Rentenversicherungspflicht herumkommt wenn er daneben noch als Arbeitnehmer angestellt ist. Jeder Tatbestand sei für sich zu betrachten. Ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber führe nicht dazu weiter…

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Scheinselbständigkeit beim Handelsvertreter?

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 30. April 2009 um 17:26

In unserer Praxis häufen sich die Fälle von Handelsvertretern, die ein echtes Problem mit der Deutschen Rentenversicherung haben. Viele haben Angst vor der Scheinselbständigkeit, aber diese Furcht ist meist unbegründet. Zum einen würden die Folgen der Scheinselbständigkeit erst einmal den Auftraggeber treffen, zum anderen weiter…

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Freie Mitarbeiter-Vertrag

Abgelegt unter: Freier-Mitarbeiter-Vertrag.de — RA Felser am 18. März 2008 um 13:56

Heute legte mir ein Mandant einen Vertrag über freie Mitarbeit mit folgender Klausel vor: “Die Parteien sind sich einig, dass ein Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Klägers nicht begründet werden soll.”

Nun hat das Bundesarbeitsgericht schon vor einiger Zeit mit der wünschenswerten Klarheit verdeutlicht: weiter…

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Freie Mitarbeit: Wegen Risiken und Nebenwirkungen besser vorher um Anwalt

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 7. Juli 2007 um 15:22

Eine Win-Win Situation. Beide haben was davon. Der Auftraggeber spart die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, der freie Mitarbeiter freut sich über ein hohes Netto. Schnell einen Vertrag für freie Mitarbeit beim Steuerberater besorgt. Besser keinen Spassverderber (Rechtsanwalt) fragen. So fangen viele Geschichten an, die am Ende doch beim Anwalt landen. Und sehr teuer werden.

Freie Mitarbeit wird nämlich dann zum Problem, wenn weiter…

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Kündigung Rechtsanwalt