Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 18. Mai 2009 um 20:12

Leitende Angestellte haben es nicht leicht, schon gar nicht bei der Trennung vom Unternehmen. Beim Aufhebungsvertrag geht zwar alles nach den normalen Regeln, aber als leitender Angestellter hat man einen schwächeren Kündigungsschutz und muss daher vielleicht nachgiebiger sein als jemand, der tariflich unkündbar ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass weiter…

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Versetzung leitender Angestellter

Abgelegt unter: Direktionsrecht.de — RA Felser am 27. April 2009 um 18:32

Leitende Angestellte sind zwar häufig auch Träger des Direktionsrechts, üben also dieses Recht des Arbeitgebers im Rahmen ihrer Befugnisse gegenüber ihren Mitarbeitern aus. Ebenso aber wie normale Arbeitnehmer unterliegen sie auch dem Weisungsrecht, können also z.B. versetzt werden. Typisch sind weiter…

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Neuer Arbeitsvertrag: Karrieresprung ins Nichts

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Felser am 11. April 2009 um 13:42

No Risk, no fun? Beim Jobwechsel ist Vorsicht angesagt, das musste ein Mandant von mir erfahren, der einen schönen Karrieresprung gemacht hatte - glaubte er jedenfalls. Eine neue Stelle mit Führungsverantwortung, > 200 k, beim Umzug der fünfköpfigen Familie war man behilflich. In der Probezeit dann weiter…

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Der Arbeitsvertrag leitender Angestellter

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Felser am 6. April 2009 um 20:46

Der Arbeitsvertrag leitender Angestellter wird traditionell noch häufig als Anstellungsvertrag bezeichnet. Rechtlich gilt jedoch das, was bei jedem Arbeitsvertrag zu beachten ist. Zum einen sollte man darin alles schriftlich dokumentiert haben, was bedeutsam ist und bei den Verhandlungen besprochen wurde. Zum anderen sollte der Anstellungsvertrag den Anforderungen genügen, die die Rechtsprechung seit 2002 weiter…

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Freistellung leitender Angestellter

Abgelegt unter: Leitende-Angestellte.de — RA Felser am 9. März 2009 um 21:39

Das Arbeitsgericht München hat entschieden, dass eine längere Freistellung (Suspendierung) von den Aufgaben den Verlust des rechtlichen Status eines leitenden Angestellten zur Folge hat. Es hat die Kündigung eines nach seiner Freistellung nur noch als “ehemaligen” leitenden Angestellten anzusehenden Arbeitnehmers für unwirksam erklärt, weil der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht nach § 102 BetrVG zu der Kündigung angehört hatte: weiter…

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Kurzarbeit für leitende Angestellte?

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Felser am 9. Februar 2009 um 02:52

Leitende Angestellte geniessen arbeitsrechtlich eine besondere Stellung, was nicht immer ein wirklicher Genuß ist (so beim abgeschwächten Kündigungsschutz nach § 14 KSchG). Auch bei der Kurzarbeit sind leitende Angestellte anders zu behandeln als die anderen Arbeitnehmer. Das liegt zum einen daran, dass weiter…

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Leitender Angestellter: Keine Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 14. Juli 2008 um 19:18

Für leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz nach § 14 KSchG nur eingeschränkt. Eine Sperrzeit darf die Arbeitsagentur deswegen bei einem leitenden Angestellten nicht verhängen, wenn dieser gegen Zahlung einer Abfindung einen Aufhebungsvertrag abschließt, um einer Kündigung des Unternehmens zuvorzukommen.

Das Bundessozialgericht:

“Selbst wenn die weiter…

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Sprecherausschuß: Vertretung der leitenden Angestellten

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 28. Mai 2008 um 20:42

Der Sprecherausschuß ist die Vertretung der leitenden Angestellten in deutschen Unternehmen. Für diese gilt nach § 5 Abs. 3 BetrVG das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Dort heißt es: “Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte.” Die Rechtsstellung des Sprecherausschusses der weiter…

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Kündigung leitender Angestellter

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Felser am 24. Februar 2008 um 14:09

Nicht selten kommen Mandanten in meine Kanzlei und stellen sich als “Leitender Angestellter” vor. Da der Grund des Besuchs in diesen Fällen unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ist, muß ich in diesen Fällen gleich, aber schonend widersprechen: “Nein, bitte nehmen Sie es mir nicht krumm, aber Sie sind hoffentlich kein leitender Angestellter!” Wenn ich dann meine für den Mandanten etwas überraschende Bemerkung weiter…

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Kündigung Rechtsanwalt